AGBs

§ 1 Allgemeines

Für Rechtsgeschäfte mit Patienten gelten ausschließlich unsere Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Diese können nur durch schriftliche Individualvereinbarungen geändert werden. Die Praxis für Podologie Zuber behält sich Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Preise gelten bis zum Erscheinen einer neuen Preisliste. Preisänderungen werden mindestens 30 Tage vorher angekündigt. Maßgeblich ist die zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses gültige Fassung. Diese Bedingungen werden mit der Auftragserteilung anerkannt und finden Geltung.

§ 2 Terminvereinbarungen

Bei einer Terminabsprache mit der Praxis kommt ein Dienstleistungsvertrag gemäß § 611 BGB zustande. Terminvereinbarungen können per E-Mail oder Telefon vorgenommen werden. Ein verspätetes Erscheinen zum vereinbarten Termin kann im Interesse der nachfolgenden Patienten von der Behandlungszeit abgezogen werden. Für eine vom Patienten gewünschte Kürzung der Behandlung während des Termins können keine preislichen Vergünstigungen gewährt werden. Es wird der Behandlungspreis gemäß Buchung fällig.

§ 3 Terminverschiebungen/ -absagen und Stornogebühren

Die Praxis für Podologie Zuber ist eine Bestellpraxis. Für den Patienten wird für den vereinbarten Zeitpunkt eine Fachkraft bereitgestellt. Nicht eingehaltene Termine können in der Regel nicht kurzfristig neu belegt werden. Deshalb beachten sie bitte: Terminabsagen müssen mindestens 24 Stunden vorher erfolgen. Sie können per E-Mail oder durch Anruf erfolgen.

Während der Behandlungen ist das Telefon nicht besetzt. Anrufer können dann (auch an Wochenenden) einen Anrufbeantworter nutzen. Rückrufe erfolgen so bald wie möglich.

Sollte der Patient nicht zu dem vereinbarten Termin erscheinen, ist eine Ausfallgebühr von 75% des Behandlungspreises, gemessen am Preis für Selbstzahler (II), fällig.

§ 4 Gutscheineinlösung

Zum Einlösen eines Gutscheins muss eine Terminvereinbarung erfolgen und der Gutschein muss zum Termin mitgebracht werden. Bei Nichterscheinen ohne Absage gilt der Gutschein als eingelöst und verliert seine Gültigkeit. Ist der Gutschein nicht auf eine bestimmte Behandlungsanzahl ausgestellt, sondern auf einen Euro-Betrag, wird das Entgelt für eine Behandlung bei Nichterscheinen von dem Gutscheinbetrag abgezogen.

§ 5 Hausbesuche

Hausbesuche können nur dann vereinbart werden, wenn der Patient durch eigene krankheitsbedingte Unfähigkeit daran gehindert ist, das Haus zu verlassen. Hausbesuche können nur im Rahmen der personellen und zeitlichen Möglichkeiten der Praxis durchgeführt werden. Eine Verpflichtung seitens der Praxis zur Übernahme eines Hausbesuchs besteht nicht.

Wird der Patient bei einem Hausbesuchstermin nicht angetroffen, wird die Ausfallgebühr plus eine Hausbesuchspauschale fällig.

§ 6 Podologische Behandlung mit Heilmittelverordnungen

Die rechtliche Grundlage für eine solche Behandlung ist ein „Dienstleistungsvertrag für Heilleistungen“. Nicht eingehaltene Termine können nicht durch eine Unterschrift auf der Heilmittelverordnung abgegolten werden. Für nicht eingehaltene Termine fällt demnach ebenfalls die Ausfallgebühr an (§ 252 und §§ 611 ff BBB), die privat beglichen werden muss.

§ 7 Anfertigung von Hilfsmitteln

Werden zwischen dem Patienten und der Praxis Vereinbarungen getroffen über die Anfertigung von podologischen Hilfsmitteln (Nagelspangen, Orthosen), wird der Preis des Hilfsmittels auch fällig, wenn der Patient sich im Nachhinein gegen diese Therapie entscheidet.

§ 8 Verschwiegenheitspflicht

Der Therapeut verpflichtet sich, über alles Wissen, das er im Rahmen der Behandlung über den Patienten erhält, Stillschweigen zu bewahren. Der Patient willigt ein, dass der Therapeut der Praxis jederzeit während der laufenden Behandlung jedoch den behandelnden Arzt konsultieren darf, wenn eine entsprechende Veranlassung besteht. Diese/r wird durch die laufende Unterschrift für die Dauer der Behandlung von der Schweigepflicht entbunden.

Die Verschwiegenheitspflicht gilt zudem dann nicht, wenn der Therapeut aufgrund gesetzlicher Vorschriften zur Weitergabe von Daten verpflichtet oder auf behördliche oder gerichtliche Anordnung hin auskunftspflichtig ist.

§ 9 Datenschutz

An uns übermittelte personenbezogenen Daten verwenden wir ausschließlich zum Zwecke der Bearbeitung ihrer Anfrage oder der Abwicklung. Ihre Daten werden von uns nicht an unberechtigte Dritte weitergegeben.

§ 10 Haftungsausschluss

Die Praxis für Podologie Zuber wird die Patienten im Rahmen einer rechtlich korrekten und angemessenen Aufklärung über die Maßnahmen und die im Rahmen des Ermessensspielraums möglicherweise auftretenden Folgen, Komplikationen und die durch den Patienten anzuwendenden Maßnahmen mündlich aufklären und dies in der Karteikarte dokumentieren.

Eine Behandlung am Fuß erfolgt mit schneidenden und rotierenden Instrumenten. Dabei kann es auch bei sorgfältigem Arbeiten zu Gewebsläsionen kommen.

Die Praxis übernimmt keine Haftung, wenn der Patient durch eine Dienstleistung zu Schaden kommt, die auf von dem Patienten gelieferten Informationen bestehen und diese sich als falsch oder unzureichend herausstellen. Dies bezieht sich vor allem, aber nicht ausschließlich, auf physische Bedingungen, medizinische oder medikamentöse Voraussetzungen oder Aktivitäten außerhalb der Praxis oder Nichteinhaltung der gegebenen Instruktionen und Informationen.

§ 11 Gerichtsstand

Erfüllungsort ist der Geschäftssitz der Praxis für Podologie Zuber, Dresden. Der Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist ausschließlich Dresden, Sachsen.

Fassung vom 01.09.2023